Gefahrgut ADR Basiskurs
Stück- und Schüttgüter
Die Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtiger Menge ist nur unter Einhaltung spezieller Vorschriften zulässig. Sofern Sie als LKW-Fahrer/-in entsprechende Waren transportieren, müssen Sie über eine ADR-Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Kenntnisse verfügen. Im Rahmen unseres Lehrgangs erwerben Sie alle erforderlichen Kompetenzen.
Zielgruppe:
Fahrzeugführer/-innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Stück- und Schüttgütern
Dauer: 2,5 Tage
- Theorie
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- Rechtliche Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Verpackungen
- Kennzeichnung
- Beförderung/Ladungssicherung
- Pflichten, Verantwortlichkeiten
- Verhalten bei Unfällen
- Praxis
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- Ladungssicherungsübung
- Feuerlöschübung
- Rettungsübung
- Abschluss
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Teilnahmebescheinigung der Fahrschule.
- Hinweis
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Nach bestandener Prüfung vor der zuständigen IHK erhalten Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer/-innen.
Termine für diesen Kurs
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