Führerschein Klasse D – Bus

Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter: 24 Jahre

Ausnahmen:

  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr
  • 20 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
  • 18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr (es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen)

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: D1

Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten).

Für den Antrag zum Führerschein der Klasse D benötigen Sie:
  • Personalausweis
  • Passbild
  • Ärztliches Gutachten
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Reaktionstest

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