Förderungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer über den Arbeitgeber – WeGebAU
Was ist WeGebAU?
Das Programm WeGebAU wurde 2006 von der Agentur für Arbeit ins Leben gerufen. Ziel ist es, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten durch geförderte Weiterbildung entgegenzuwirken.
2008 wurden zusätzlich qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.
Wer wird gefördert und wie viel?
1. Arbeitnehmer
Bildungsgutschein: Geringqualifizierte ohne verwertbaren Abschluss, die z.B. im Rahmen einer Umschulung einen anerkannten Berufsabschluss nachholen wollen.
Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen, zzgl. möglich sind Arbeitsentgeltzuschuss, Fahr,- Kinderbetreuungskosten, etc.
Für:
- Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten – dies gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern oder Mifas (mitarbeitende Familienmitglieder), die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis über 450€-Basis haben.
- Arbeitnehmer ab 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
- Lehrgangskosten anteilig bis zu 75 %. Der Betrieb und/ oder die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer trägt die weiteren Kosten.
Arbeitnehmer unter 45 Jahre in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die eine Anpassungsqualifizierung anstreben.
- Lehrgangskosten anteilig bis zu 50 %. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Betrieb mindestens 50% der Lehrgangskosten übernimmt.
2. ARBEITGEBER
Für die berufliche Weiterbildung ihrer Arbeitnehmerin/ ihres Arbeitnehmers können Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn:
- eine Beschäftigte/ ein Beschäftigter ohne Ausbildung im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsanschlussfähige Teilqualifikation erwirbt und
- wegen der Teilnahme an der Maßnahme die Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbringen kann.
Bis zur Höhe der weiterbildungsbedingt ausgefallenen Arbeitszeit kann der Arbeitsentgeltzuschuss erbracht werden!
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- die auf einem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Bildungsgutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Wie bekommt man die Förderung?
- Qualifizierungsbedarf und Antrag müssen begründet werden und die zuständigen Agentur für Arbeit muss sich für die Förderung entschieden haben. Der Bildungsgutschein wird von der Agentur ausgestellt.
- Anmeldung und Einlösen des Bildungsgutscheins bei uns
- Teilnahme an der Aus- / Weiterbildung
- Die Kosten für den Lehrgang werden von uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet.
Tipp
Mit dem Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit können Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeit = 1 Person, Teilzeit = 1/2 Person, 450€-Kraft = 1/4 Person) eine 100%-ige Förderung für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE mit Zusatzqualifikation erhalten.
Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern (oder Mifas – mitarbeitenden Familienmitgliedern) können von diesem Programm profitieren.
Voraussetzungen:
- Besitz des Führerscheins Klasse B (alt 3)
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (keine 450€-Basis)
- Die Notwendigkeit des Führerscheins muss begründet werden
Der Führerschein ist in unserer Fahrschule förderfähig. Wir sind zertifiziert nach AZAV.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.